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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 ALLGEMEINES

1.1
Diese Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Angebote und Verträge über Lieferungen und Leistungen der Martin Breitler Reit- und Fahrsportsattlerei GmbH.

1.2 Mit der Übernahme der Ware oder der Erteilung eines Auftrages gelten die Geschäftsbedingungen als angenommen und damit einverstanden.

§ 2 RÜCKGABERECHT

2.1 Sättel anderer Hersteller:
Das Stornieren eines bestellten Fremd-Sattels durch den Kunden wird mit einem Unkostenbeitrag von Fr. 250.00 und 5% des Neu-Sattelpreises in Rechnung gestellt.
Wir können bei unserem Lieferant bestellte Sättel nicht stornieren, diese müssen durch uns übernommen werden.

2.2 Die Rückgabe eines Fremd-Sattels nach Auslieferung und Probereiten ist nur nach Absprache innerhalb von 7 Tagen möglich und wird mit einem Unkostenbeitrag von Fr. 350.00 und 5% des Sattelpreises in Rechnung gestellt. Die Rückgabe eines Sattels 7 Tage nach Auslieferung ist nur nach Absprache möglich.

2.3 Lagersattel Breitler: Rückgaberecht innert 7 Tagen / nachher nach Absprache

2.4 Masssattel Breitler: Rückgaberecht nach Absprache

2.5 Annulationskosten Masssattel

60 Tage und mehr vor Liefertermin 10% des Preises
30 – 59 Tage vor Liefertermin 25% des Preises
Ab 29 Tage vor Liefertermin 50% des Preises

§ 3 WERTMINDERUNG DER WARE

3.1
Wertminderungen der Ware, infolge Gebrauchs, Verletzung der Sorgfaltspflicht etc. werden dem Käufer in Rechnung gestellt.

§ 4 PASSFORMGARANTIE BEI NEUEN SÄTTEL

4.1
Da es möglich ist, bei Pferden innerhalb kurzer Zeit eine Veränderung des Rückens durch Wachstum, Ausbildung, Stallwechsel etc. festzustellen, wird eine PassformGarantie von 10 Wochen nach Lieferung des Sattels gewährt. Bei nötigen Umstellungen des Sattels wird die Fahrtkostenpauschale verrechnet.

§ 5 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

5.1
Vereinbarte Zahlungen sind ab Rechnungsdatum fällig.

5.2
Die vereinbarten Zahlungstermine sind auch dann einzuhalten, wenn sich eine Mängelrüge in einem unerheblichen Umfang als berechtigt erweist.

5.3
Verzugszinsen werden nach den banküblichen Konditionen ab Verzug berechnet. Sie betragen jedoch mindestens 3 % über dem Basiszinssatz der Kantonalbanken.

5.4
Für jede Mahnung ist die Martin Breitler Reit- und Fahrsportsattlerei GmbH berechtigt, eine Mahngebühr in Höhe von Fr. 25.00 zu verlangen.

5.5 Die Verrechnung von Gegenforderungen ist nur bei rechtskräftig festgestellten Forderungen, und bei gegenseitiger Vereinbarung zulässig; der Rückbehalt allfälliger Rechnungsbeträge ist unzulässig.

§ 6 HAFTUNG

6.1
Für durch fehlerhafte Produkte verursachte Schäden mit Ausnahme von Körperschäden begrenzt die Martin Breitler Reit- und Fahrsportsattlerei GmbH die Haftung auf die bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schäden. Für vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten von Erfüllungsgehilfen haftet die Martin Breitler Reit- und Fahrsportsattlerei GmbH nicht.

§ 7 EIGENTUMSVORBEHALT

7.1
Die Ware bleibt grundsätzlich im Falle der Vereinbarung des Eigentumsüberganges an den Käufer bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen das Eigentum des Verkäufers. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist die Firma zur Rücknahme der Vorbehaltsware ausdrücklich berechtigt. Der Käufer verpflichtet sich zur Herausgabe der Ware.

§ 8 ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

8.1
Erfüllungsort für die Zahlung sowie für die sonstigen Leistungen ist stets der Sitz der Martin Breitler Reit- und Fahrsportsattlerei GmbH.

8.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Fehraltorf / ZH.

Fehraltorf/ZH, im Januar 2012
Martin Breitler Reit- und Fahrsportsattlerei GmbH